Benützungsrichtlinien der Tennisanlage UTC Leonhofen

Grundsätzliches:
Die Benützung der Anlage ist für Mitglieder nur nach Bezahlung des Mitgliedsbeitrages erlaubt. Für Gastspieler ist eine erfolgte Bezahlung der Platzmiete sowie die Onlineregistrierung Voraussetzung für die Benützung.
Im Normalfall ist die Anlage nicht beaufsichtigt, somit betritt jeder Spieler/Spielerin bzw. das Publikum die Anlage auf eigene Gefahr. Für Kinder haften die Erziehungsberechtigten. Die Vereinsleitung vertraut und erwartet von allen Mitgliedern einen verantwortungsvollen und ressourcenschonenden Umgang mit der Anlage. Ein Grundwissen über die Benützung eines Tennisplatzes wird vorausgesetzt.


Tennisplätze, Kantine:

  • Jeder Platz ist vor der Benützung online zu reservieren.  Die Tennisbälle sind grundsätzlich von den Spielern/Spielerinnen mitzubringen.
  • Die Tennisplätze sind von den Spielern/Spielerinnen vor dem Spiel auf ihren Feuchtigkeitsgehalt zu prüfen.
  • Ist der Platz zu trocken, so ist dieser vor dem Spiel (auch während des Spiels) mittels Bewässerungsanlage zu bewässern. Bei Wind ist der Bewässerungsschlauch zu verwenden.
  • Ist der Platz zu nass, darf dieser nicht bespielt werden, da sonst der Platz beschädigt wird.
  • Nach dem Spiel ist der Platz mit dem vorhandenen Abziehnetz abzuziehen. Gröbere Beschädigungen sind mit einem Abzieheisen zu reparieren. Der Platz sollte beim Verlassen der Anlage im gleichen Zustand wie vor dem Spiel sein.
  • Die Abziehnetze sind nach dem Abziehen wieder auf die dafür vorgesehenen Vorrichtungen am Zaun aufzuhängen (ausgenommen Kinder deren Körpergröße dafür noch nicht ausreicht).
  • Die Kantine ist auf Selbstbedienung ausgelegt. Die Bezahlung der Konsumation ist in Bar zu leisten oder in ein Lattenzaunprotokoll (Getränkeliste) einzutragen.


Die Vereinsleitung bittet um Einhaltung der Regeln um den Arbeitsaufwand für die Instandhaltung der Plätze in Grenzen zu halten und um die Qualität der Anlage erhalten zu können.

Die Vereinsleitung